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KS-TRANSPORT
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen erkennt KS.Transport nur
an, sofern Sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
§1. Leistungen und Entgelt
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Kundeninteresses seine Verpflichtung
mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs aus. Zahlung
des vereinbarten Entgelts erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Leistung oder in
Vorabüberweisung. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der
Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertragsabschluss erweitert wird.
§2. Informationspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, KS.Transport rechtzeitig vor Beförderung des
Umzugs-/Transportgutes über alle erforderlichen Faktoren zu informieren, die die
Durchführung/Einhaltung des Vertrages beeinflussen könnten.
Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit des Umzugs-/bzw. Transportgutes
auch Gewicht, Menge, einzuhaltenden Termine, sowie auch technische
Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör.
Auch müssen Angaben zum Wert des Gutes vor Auftragserteilung gemacht werden,
sollte das für den Auftraggeber von Bedeutung sein.Weiterhin ist der Auftraggeber
verpflichtet, KS.Transport über große/sperrige Möbelstücke zu informieren, und über
die damit evtl. verbundene Transportschwierigkeit am Ausladeort. Später anfallende
Kosten für hinzuzuziehende Hilfsmittel wie Transportlift etc. gehen nicht zulasten von
KS.Transport.
Der Auftraggeber teilt KS.Transport mit, ob und welche Mängel an Möbeln,
Gegenständen oder elektronischen Geräten vorhanden sind. Für versteckte und
verschwiegene Mängel wie Kratzer an Mobiliar oder anderen Dingen ist KS.Transport
nicht haftbar zu machen.
KS.Transport ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung fremder Mitarbeiter oder
Subunternehmer zu bedienen. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit dem Einsatz
des Subunternehmers nicht einverstanden ist, ist er zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Die Rücktrittserklärung ist unverzüglich nach der Information über den
Einsatz des Subunternehmers abzugeben.
§3 Stornokosten
Die Vertragskundigung bedarf der schriftlichen Schriftform. Kündigt der Auftraggeber
einen bereits bestätigten Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender
entgangener Gewinn pauschal vereinbart:
Bei einer Kündigung, die nicht mehr als 7 Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt,
werden 50% der Auftragssumme fällig.
Bei Kündigung des Auftrages ab 3 Tage vor dem Umzugsdatum, wird der
gesamte Umzugspreis (gemäß Angebot) sofort fällig.
§4 Transportsicherung
Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen
Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi
Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung der
fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Der
Möbelspediteur haftet nicht für elektronische Schäden die insbesondere bei älteren
Geräten außerhalb der Garantiezeit durch den sachgemäßen Transport evtl. entstehen
könnten.
§5 Verkehrshaftungs- versicherung
Das Umzugsgut ist nach gesetzlicher Vorgabe bis 620,- € je Kubikmeter Laderaum
versichert. Weitergehende Haftung: Es kann eine weitergehende Haftung gegen
Zahlung eines entsprechenden Entgelts bis zu einem angegebenen Wert vereinbart
werden. Wenn die Haftungsbeschränkung von 620,- € je Kubikmeter erweitert
werden soll, kann der Auftraggeber den Gesamtwert des zu transportierenden
Umzugsgut angeben.
§6 Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht
zur Vornahme von Elektro-, Glas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten
berechtigt.
§7 Handwerkervermittlung
Bei Leistungen von zusätzlich vermittelten Handwerkern übernimmt der
Möbelspediteur keine Haftung.
§8 Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§9 Nachprüfung durch den Kunden
Nach dem Be/-Entladen des Umzugsgutes ist der Kunde zur Nachprüfung
verpflichtet, so dass kein Gegenstand versehentlich mitgenommen oder
stehengelassen wird.
§10 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor/nach Beendigung der Entladung,
bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form
gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung
sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der
Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur
berechtigt, das Umzugsgut einzubehalten oder auf Kosten des Kunden einzulagern.
§11 Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen:
Wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Auftragnehmer nicht
spätestens am Tag der Ablieferung des Gutes schriftlich angezeigt wurde.
Wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Auftragnehmer nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt wurde gem. § 451 f HGB.
Elektrogeräte können vom Möbelspediteur vorab nicht auf deren Funktionalität
geprüft werden und fallen somit aus der Gewährleistung, ein Schadenersatz wird
ausschließlich bei Transportschäden gewährleistet.
§12 Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird der Firma KS.Transport unverpackt übergeben. Bei bereits
verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn die
Verpackung beschädigt ist und dies noch vor dem Entpacken der Firma KS.Transport
angezeigt wird. Haftungsansprüche nach Abnahme des Umzugsgutes, die schriftlich
erfolgen müssen, können nicht geltend gemacht werden.
§13 Auftragsdauer
Die maximale Auftragsdauer unserer Dienstleistung beläuft sich pro Tag, wenn nicht
anders schriftlich vereinbart auf 10h. Ab der 10h wird eine Mehraufwandspauschale in
Rechnung gestellt, dessen Höhe sich durch den Umfang der Dienstleistung bestimmt.
§14 Zusatzleistungen
Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare
Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den
Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
§15 Beauftragung Dritter
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des
Umzugs beauftragen, dabei haftet der weiter Frachtführer für alle entstandenen
Schäden.
§16 Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende
Gefahren zurück zu führen ist:
Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen,
Kunstgegenständen, Wertpapieren oder Urkunden
Ungenügende Verpackung, fehlende Sicherung an Elektrogeräten (z.B.
Waschmaschine) oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber.
Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Auftraggeber
Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern
Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen
an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den
Auftraggeber in Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender
und der Durchführung der Leistung bestanden hat.
Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders
leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innere
Verderb oder Auslaufen erleidet.
Der Auftragnehmer, in diesem Fall KS.Transport, haftet für keine Schadensmeldungen
die nach Abnahme des Abnahmeprotokolls gemeldet werden. Das Abnahmeprotokoll
ist nach Entladen und/ oder Aufbau des Umzugsgutes , sowie der ersten Besichtigung
durch den Auftraggeber gegenzuzeichnen. Mängel sind sofort in dem
Abnahmeprotokoll vom Auftraggeber einzutragen.
§17 Pfandrecht
KS.Transport hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen
ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das
Entgelt noch nicht geleistet wurde. Die Firma KS.Transport ist berechtigt, die
anfallenden Einlagerungskosten (bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung) in
Rechnung zu stellen. Die Kosten hierfür sind vor Auslieferung zu leisten.
§18 Nebenabreden, Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen des
Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für eine Erweiterung der im
Vertrag angegebenen Leistungen oder für eine Erhöhung der im Vertrag
angegebenen Mengen.
§19 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen
bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der
unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis
am nächsten kommen.
§20 Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeit mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über
Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportvertrag
zusammenhängen, ist das Gericht Frankfurt, ausschließlich zuständig.
§21 Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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